Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Datenschutz-
erklärung
1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft
Die Broker Verbund Schweiz AG – nachfolgend BVS genannt - ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Luzern. Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Versicherungs-, Finanz- und Immobiliensektor, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen auf alIen Gebieten der privaten und betrieblichen Versicherung und Vorsorge sowie die Erstellung von Risiko- und Versicherungsanalysen und die Verwaltung von Versicherungsportefeuilles. Sie kann sich an andern Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.
2. Dienstleistungen
Die BVS betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.
3. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung
Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend Personen und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die BVS an- resp. weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die BVS verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die BVS die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
4. Mitwirkungspflicht des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkung. Ändert sich eine Gefahrentatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.), verpflichtet sich der Mandant dies der BVS umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrentatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der BVS umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die BVS nicht.
5.Informations-pflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)
- Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab.
- Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt.
- Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag.
Die BVS bestätigt, mit folgenden Unternehmen direkte und indirekte Zusammenarbeitsvereinbarung:
• Agrisano
• AIG
• Allianz
• ASGA
• Assista TCS
• Automate Insurance
• AXA, inkl. AXA ARAG
• Baloise
• Branchen Versicherung
• CAP Rechtsschutz
• Coop Rechtsschutz
• CoOpera
• CSS
• Dextra Rechtsschutz
• Emilia Rechtsschutz
• Emmental Vers.
• Epona
• Fortuna
• Futura
• Gastro Suisse
• Generali
• Glarner Sach
• Groupe Mutuel
• GVB Versicherung
• Helsana
• Helvetia
• Innova
• Liberty
• Markel
• Mobiliar
• Nest
• Noventus
• Orion Rechtsschutz
• PAT-BVG
• PAX
• PensExpert
• Prosperita
• Protekta
• Sanitas
• Simpego
• Smile
• Solida
• SUVA (ohne Entschädigung)
• Swica
• Swiss Life
• Sympany
• TCS
• Tellco
• Vaudoise
• Visana
• Vita
• Zürich
6. Übermittlungs-fehler
Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, Handy, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die BVS die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
8. Haftung
Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die BVS dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässige Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die BVS nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft, und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die BVS nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Bekanntwerden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und der BVS (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftungsanspruch gegenüber der BVS. Dort, wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermittlungstätigkeit der BVS haftet, hat die BVS eine Berufshaftpflicht bei der Zurich Insurance Group AG über eine Summe von zwei Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Haftungsansprüche sind zu richten an: sie Kontakt oben.
Die HMT Solution AG erbringt Dienstleistungen für die BVS. Diese umfasst das Produktemarketing, erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Koordination der Offerten, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandanten obliegt allein der BVS. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet allein die BVS. Die HMT Solution AG haftet gegenüber dem Mandanten nicht. Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Mandanten sind wegbedungen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.
9.Datenschutz / Geheimhaltung (gem. Art. 45 VAG)
Die Kundendaten, welche im Zusammenhang mit einer Versicherungsberatung der BVS anvertraut werden, verwendet die BVS ausschliesslich zur Beratung, zur Abwicklung von Offerten und Anträgen sowie zur Erstellung von Berichten, Analysen und Vergleichen. Diese Daten werden also nur in dem Umfang bearbeitet und aufbewahrt, wie es für die Abwicklung und Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mandanten, der Versicherungsgesellschaft, der HMT Solution AG und der BVS notwendig ist und es die gesetzlichen Bestimmungen zwingend verlangen. In die Beratungstätigkeit involviert sind die Versicherungsgesellschaften, die HMT Solution AG, die BVS und deren MitarbeiterInnen. Die MitarbeiterInnen der HMT Solution AG und der BVS unterliegen der Schweigepflicht. Die Daten der Mandanten werden so lange aufbewahrt, wie es gemäss vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen zwingend notwendig ist. Die Daten können telefonisch, per Fax, per E-Mail, via Plattform der Gesellschaften oder im CRM bearbeitet werden. Die Daten werden in Papierform und elektronisch aufbewahrt.
10.Entschädigung
Honorar
Der Mandant schuldet der BVS für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:
a. Individuell vereinbartem Honorar
b. Preisliste der BVS
c. Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 250.- exkl. MWST, soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt
d. Ohne Abrechnung, das heisst, die BVS vereinnahmt die Entschädigung Dritter für die erbrachten Dienstleistungen ohne Recht des Mandanten auf Herausgabe der Entschädigung Dritter. Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der BVS betreffen die HMT Solution AG nicht. Ausgenommen davon sind durch die HMT Solution AG schriftlich bestätigte Änderungen.
Entschädigung Dritter
Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die BVS im Rahmen ihrer Tätigkeit als Broker, oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung, Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die BVS solche Entschädigungen erhält, welche sie gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die BVS diese Entschädigung zusätzlich für ihre Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 10d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften erhalten. Diese dient der Information und Transparenz. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.
11. Copyright
Die von der BVS abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (HMT/BVS) an seinem geistigen Eigentum schützt.
12. Sonstiges
Änderungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen und von der BVS unterzeichnet sind.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die BVS behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der BVS gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der BVS in Luzern.